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BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit Heroin in einem Teilakt der fortgesetzten Handlungen zur Tateinheit - Umfang der Kennzeichnug der der Einziehung unterliegenden Gegenstände bei Betäubungsmitteln
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
"Sie muß die der Einziehung unterliegenden Gegenstände soweit kennzeichnen, daß bei der Vollstreckungsbehörde und den Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1978 - 4 StR 60/78). - BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
"Sie muß die der Einziehung unterliegenden Gegenstände soweit kennzeichnen, daß bei der Vollstreckungsbehörde und den Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1978 - 4 StR 60/78). - BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
Erst als ihnen auch Heroin angeboten wurde, faßten sie den neuen Entschluß, ebenfalls mit Heroin zu handeln (UA S. 7, 8), Dem Absatz von Haschisch und Heroin lag daher nicht derselbe Vorsatz zugrunde, der das Tatgeschehen allein in materiell-rechtlichem Sinne als eine Tat erscheinen lassen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1978 - 3 StR 49/78 - S. 6 - und vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78 -).
- BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78
Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
"Sie muß die der Einziehung unterliegenden Gegenstände soweit kennzeichnen, daß bei der Vollstreckungsbehörde und den Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211, 212; 9, 88; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1978 - 4 StR 60/78). - BGH, 24.08.1978 - 4 StR 433/78
Milderung der Strafe bei möglicher Vermeidung der Zwangslage durch Gebrauchmachen …
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
Sollen Betäubungsmittel eingezogen werden, muß sich aus der Einziehungsanordnung ergeben, um was für Betäubungsmittel es sich handelt und auf welche Menge sich die Einziehungsanordnung erstreckt (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1978 - 1 StR 257/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 -). - BGH, 01.08.1978 - 1 StR 257/78
Pflicht zur genauen Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände im Urteilsspruch - …
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
Sollen Betäubungsmittel eingezogen werden, muß sich aus der Einziehungsanordnung ergeben, um was für Betäubungsmittel es sich handelt und auf welche Menge sich die Einziehungsanordnung erstreckt (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1978 - 1 StR 257/78 - und vom 24. August 1978 - 4 StR 433/78 -). - BGH, 12.04.1978 - 3 StR 49/78
Fortgesetzter gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit des …
Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79
Erst als ihnen auch Heroin angeboten wurde, faßten sie den neuen Entschluß, ebenfalls mit Heroin zu handeln (UA S. 7, 8), Dem Absatz von Haschisch und Heroin lag daher nicht derselbe Vorsatz zugrunde, der das Tatgeschehen allein in materiell-rechtlichem Sinne als eine Tat erscheinen lassen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 12. April 1978 - 3 StR 49/78 - S. 6 - und vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78 -).
- BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93
Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung
Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92). - BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
Einziehung - Urteilsformel - Bezeichnung
Bei Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe der Menge (BGH, Beschl. vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79). - BGH, 18.03.1981 - 2 StR 26/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Fallen aber Erwerb zum Zwecke des Handeltreibens und Erwerb für den Eigenverbrauch auch nur in einem Teilakt jeweils fortgesetzter Handlungen zusammen, dann steht das dem Angeklagten im Falle II 2 a zur Last gelegte Vergehen des fortgesetzten Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit dem fortgesetzten Erwerb zum Eigenverbrauch, der Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts Köln war (vgl. BGH, Beschluß vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79).